Akquise, Überprüfung und Schulung von Pflegefamilien. Vermittlung von Kindern in geeignete Pflegeverhältnisse. Beratung, Betreuung und Beteiligung von Eltern, Pflegeeltern und Pflegekindern im Rahmen des erzieherischen Hilfeprozesses. Sicherstellung des Kindeswohls der Pflegekinder, ggfs. auch mittels familiengerichtlicher Maßnahmen. Mitarbeit an konzeptioneller Weiterentwicklung des Pflegekinderdienstes.