Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) bei Bauleitplanungen, Nutzungsänderungen und baulichen Anlagen (ohne Windkraftanlagen), fachliche Beratung von Kommunen/Bauherr*innen, Erstellung von Genehmigungen sowie Überprüfung von Vermeidungs-/Kompensationsmaßnahmen die Bauleitplanungen/Vorhaben betreffend, Bearbeitung, Prüfung und Genehmigung von Leitungsbauvorhaben sowie Versorgungsleitungen in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Prüfung und Genehmigung von sonstigen Abgrabungen/Aufschüttungen sowie diesbezügliche Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Verfassen von Stellungnahmen (teilweise mit besonderem Prüfaufwand) und Erstellen von Bescheiden, Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, Schutz und Erhaltung archäologischer Kulturdenkmäler.