Beratung der kirchlichen Rechtsträger bei der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung von institutionellen Schutzkonzepten, Fachliche Prüfung der Schutzkonzepte, Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, Sicherstellung der Qualifizierung und Information der Präventionsfachkräfte, Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der Diözese, Einbindung von Betroffenen, Zusammenarbeit mit den diözesanen Interventionsbeauftragten.