Flächen-, Gebiets- und Objektschutz (Schutzgebiete, gesetzlicher Biotopschutz, Naturdenkmale etc.) Landschaftsplanung und Eingriffsregelung. Allgemeiner und besonderer Artenschutz. Überprüfung von Schutzgebiets- und Kompensationsflächen; Veranlassung von Schutz-, Pflege-, und Entwicklungsmaßnahmen. Stellungnahmen zu anderen Fachplanungen, Vorhaben und Projekten. Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Waldbehörde. Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des UVP-Rechts.