die Ausübung der Fachaufsicht für die Abteilungen des Bereichs, sowie das Treffen von Entscheidungen in fachlichen, personellen, finanzwirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten im Rahmen der übertragenen Befugnisse. die Entwicklung und Vorbereitung eigener Strategien für die fachliche Weiterentwicklung der zugeordneten Abteilungen sowie für den gesamten Bereich. die Unterstützung der Abteilungsleitungen in fachlichen Angelegenheiten und bei Führungsfragen im Rahmen der übertragenen Befugnisse.