Sie sind verantwortlich für den Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes. Dabei übernehmen Sie die baurechtliche Überprüfung der Erfüllungserklärungen für neu zu errichtende und bestehende Gebäude. Als zentrale Anlaufstelle informieren Sie Interessierte zu Fragen rund um das Thema Energie und Klimaschutz und beraten über bestehende Förderprogramme. Sie führen Genehmigungsverfahren im Denkmalbereich durch und erstellen Steuerbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für baurechtliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten.