Sie begleiten Familien im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe und beraten bei Erziehungsfragen sowie der Ausübung der elterlichen Sorge. Sie leisten Erziehungsbeistand für Kinder und Jugendliche – im Alltag, im schulischen Umfeld und in der Freizeit. In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren Institutionen erstellen Sie Hilfepläne und setzen diese individuell um. Sie erkennen Kinderschutzrisiken, handeln in Krisensituationen und sichern das Wohl der Kinder.