Klassifizierung, Annahme und Sortierung von gefährlichen Abfällen an Sammelstellen. Erstellung von Nachweisdokumenten gemäß Nachweisverordnung. Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen unter Beachtung rechtlicher Vorgaben. Bedienung technischer Sicherheitseinrichtungen (z. B. Brandmeldeanlage, CO₂-Löschsystem). Durchführung von Gefahrguttransporten inkl. Disposition und gesetzeskonformer Abwicklung.