Sie übernehmen bei Abwesenheit der Einrichtungsleitung die Koordination der Gesamtaufgaben der Besonderen Wohnform einschließlich der dazugehörigen Außenwohngruppen im Rahmen der übertragenen Befugnisse. Sie sichern die individuellen Assistenzleistungen und die Förderung der Bewohner*innen einschließlich der Begleitung bei der Alltagsbewältigung, bei Konflikten und Krisen ab. Sie arbeiten im Gruppenkontext und übernehmen pädagogische und pflegerische Aufgaben.