In der Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützen und begleiten Sie Familien, Alleinerziehende und weitere Sorgeberechtigte auf der Grundlage von § 31 KJHG insbesondere bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Stärkung von Erziehungskompetenzen sowie Beratung zu allgemeinen Erziehungsfragen, der Wahrnehmung von KiTa-, Schul-, Arzt- bzw. Behörden-Terminen, der Wahrnehmung von begleiteten Umgängen und der Rückführung von Kindern in ihre Familien nach Fremdunterbringung.