Sie arbeiten mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung noch nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Sie beraten und unterstützen in Fragen der beruflichen Rehabilitation, in der psychosozialen Beratung und erstellen individuelle Förderpläne. Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Kontaktpflege zu Kostenträgern, Wohnbetreuern, gesetzlichen Betreuern und weiteren Personen aus dem psychosozialen Umfeld der Teilnehmer.