Beratung von Maßnahmenträgern bei der techn. Umsetzung im vorbeugenden Bodenschutz (Bodenschutzkonzept, Bodenschutzplan). Fachliche Prüfung in Genehmigungsverfahren bei Auffüllungen und Abgrabungen. Bodenschutzfachliche Beurteilung von Anträgen als Träger öffentlicher Belange. Bodenschutzfachliche Beurteilung und Prüfung der Wiederherstellung von durchwurzelbaren Bodenschichten vor Ort. Fachliche Bearbeitung und Beratung bei schädlichen Bodenveränderungen, Erosion u. Hangrutschen, Wiedereinbau und Folgenutzung.