Jenna Eatough beantwortete im Interview unsere Fragen zu Hartz4.org. Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (B.A.). Heute lebt sie in Berlin und ist unter anderem als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig.
An wen haben Sie bei der Gründung der Website www.hartz4.org gedacht?
Jenna Eatough: Bei der Veröffentlichung der Webseite www.hartz4.org ging es uns hauptsächlich darum, interessierten Bürger*innen ein umfangreiches Informationsportal zu den wichtigen Themen Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit sowie Sozialrecht zur Verfügung zu stellen.
Gerade in diesen komplexen Themenbereichen bestehen oftmals große Wissenslücken und viele Fragen, wenn es beispielsweise um den eigenen Hartz-IV-Bescheid geht.
Wie wollen Sie den Leistungsempfängern, die auf Hartz IV angewiesen sind, helfen?
Eatough: Wir möchten unseren Leser*innen durch unsere transparenten Ratgeber Inhalte, Tipps und eBooks kostenfrei informieren. Heutzutage ist es nicht immer ganz so einfach, an unentgeltliche Auskünfte zu rechtlichen Fragestellungen zu gelangen. Wir sind uns bewusst, dass wir keinen juristischen Beistand ersetzen können, möchten allerdings eine anfängliche Hilfestellung bieten. Uns als Verein kommt es besonders darauf an, komplexe rechtliche Themen für den Laien in einer einfachen und verständlichen Sprache aufzuarbeiten.
In welchen Bereichen besteht ein Anspruch auf Leistungen, die den meisten vielleicht nicht bekannt sind? Können Sie uns ein paar Beispiele nennen?
Eatough: Die meisten Bereiche des Leistungsanspruchs sind bekannt. Ein Mehrbedarf wird beispielsweise in der Schwangerschaft oder bei Alleinerziehenden zuerkannt. Zudem ist es als Hartz-IV-Empfänger möglich, einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu beantragen, sofern diese aufgrund von Erkrankung oder Unverträglichkeit erforderlich ist.
Kann ein "unabweisbarer Bedarf" nachgewiesen werden, ist aber, abhängig vom Einzelfall, auch eine Gewährung von einem Sonderbedarf möglich.
Man könnte böse sagen, Sie zeigen Schlupflöcher auf, um so viele Leistungen wie möglich während der Arbeitslosigkeit zu beziehen. Oder würden Sie sagen, Sie informieren lediglich dort, wo von Seiten der Ämter mögliche Leistungen "verschwiegen" werden?
Eatough: Um das Aufzeigen von Schlupflöchern geht es uns nicht. Vielmehr möchten wir, der Komplexität sozialrechtlicher Vorschriften und deren Umsetzung geschuldet, Bürgerinnen und Bürgern die Chance bieten, ihre eigene soziale Situation und Perspektiven besser einschätzen zu können. Nur wenn man die bürokratischen Vorgänge und Abläufe sowie deren Zweck versteht, kann man effektiv an der eigenen Zukunft arbeiten. Dabei bleiben wir dem Neutralitätsprinzip treu.
Wie engagiert sich die Interessensgemeinschaft Sozialrecht e.V. noch?
Eatough: Zurzeit betreuen wir neben www.hartz4.org noch zwei weitere Ratgeberportale: www.hartz4.de und www.arbeitslosenselbsthilfe.org. Zudem fungieren unsere Journalisten als Fachexperten auf dem Gebiet des Sozialrechts in diversen Zeitungen sowie Magazinen.
Wie groß ist euer Team inzwischen?
Eatough: Das Team besteht derzeit aus 12 Redakteuren, einigen (freien) Rechtsjournalisten sowie unseren Pressesprechern.
Haben die Mitarbeiter selbst Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit gesammelt?
Eatough: Vereinzelnd kamen unsere Team-Mitglieder persönlich mit der Arbeitslosigkeit in Berührung, befanden sich also in ähnlichen Situationen wie unsere Leserinnen und Leser. Sie standen somit oftmals vor denselben Fragestellungen. Dies, verknüpft mit unserem juristischen Fachwissen, bildet eine adäquate Grundlage, um zielführende und effektive Antworten bereitzustellen und unserer Leserschaft auf Augenhöhe zu begegnen.
Auf der Website findet man auch eine Liste von Rechtsanwälten, die sich auf Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert haben. In welchen Fällen macht es Sinn, sich rechtlichen Beistand zu suchen?
Eatough: Diesbezüglich möchten wir ausdrücklich keine Empfehlung aussprechen. Wie bereits erwähnt, ersetzen wir keinen juristischen Beistand.
Wie können Hartz IV-Empfänger die Kosten für den Rechtsanwalt zahlen?
Eatough: Hartz-IV-Empfänger können in aller Regel Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Anspruch nehmen. Das Formular hierzu muss nach dem schriftlichen Ausfüllen durch den Anwalt an das Gericht weitergeleitet werden. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich nur auf Antrag möglich.
Wenn auch ihr Fragen habt, hier geht es zu Hartz4.org .