Sie beraten die Fachreferate rechtlich bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Vollzugs des HmbKliSchG, leisten insbesondere Rechtsberatung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 HmbKliSchG und bei darüber hinaus auftretenden Fragen, bearbeiten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren zum HmbKliSchG und vertreten die Behörde vor Gericht, unterstützen die Kommunikation und den Informationsaustausch zur Umsetzung des HmbKliSchG mit den Fachbehörden und Bezirksämtern sowie externen Stakeholder:innen wie z.B. Unternehmen.